Vereinswebsite erstellen: was bleibt, wenn der Vorstand wechselt
Vereinsseiten sterben selten an der Technik, sondern am Vorstandswechsel. Was rechtlich draufmuss, wem die Domain gehört und woran du ein pflegbares System erkennst.
Wer im Verein die Website macht, hat sie meistens nicht gewollt. Irgendwer konnte mal etwas mit Computern, und seitdem ist er zuständig. Das funktioniert, solange dieser Jemand da ist. Genau das ist das Problem.
Unten steht, was rechtlich auf eine Vereinsseite gehört, welche Bausteine ihr wirklich braucht und was Baukasten, Miete oder erstellen lassen jeweils taugen. Vorher aber die Frage, an der die meisten Vereinsseiten sterben, und die in kaum einem Ratgeber vorkommt.
Der Engpass ist nicht die Technik, sondern der Wechsel
Vereins-Websites gehen selten kaputt. Sie veralten. Auf der Startseite steht ein Termin vom vorletzten Sommer, im Impressum ein Vorstand, der seit zwei Wahlperioden nicht mehr im Amt ist, und die Trainingszeiten stimmen seit dem Hallenumbau nicht mehr.
Der Grund ist fast immer derselbe: Die Person, die das Passwort hatte, ist nicht mehr dabei. Niemand hat es böse gemeint. Es hat nur nie jemand aufgeschrieben.
Deshalb ist die erste Frage bei einer Vereins-Website keine Design-Frage. Sie lautet: Was passiert damit, wenn die Mitgliederversammlung im März einen neuen Vorstand wählt? Wenn du das nicht beantworten kannst, planst du die nächste Karteileiche.
Wem die Domain gehört
Der teuerste Fehler passiert in den ersten fünf Minuten des Projekts, meistens aus Hilfsbereitschaft. Jemand registriert die Domain schnell über seinen eigenen Zugang, weil er ohnehin gerade beim Anbieter eingeloggt ist.
Damit steht der Verein rechtlich mit leeren Händen da. Berechtigt an einer Domain ist, wer bei der Vergabestelle als Inhaber eingetragen ist, bei .de-Adressen also im Register der DENIC. Steht dort eine Privatperson, gehört die Adresse dieser Person, nicht dem Verein. Bei gutem Verhältnis merkt das niemand. Bei schlechtem Verhältnis endet es vor Gericht, und solche Fälle sind dokumentiert.
Die Vorsorge kostet dich nichts: Ein eingetragener Verein kann selbst Domaininhaber sein. Als Inhaber gehört der Vereinsname eingetragen, mit der Anschrift des Vereins. Die Person, die technisch verwaltet, wird als Ansprechpartner hinterlegt, nicht als Eigentümerin. Gib der Person, die das erledigt, diese Angaben schriftlich mit, und sieh hinterher einmal nach, ob es auch so eingetragen wurde. Das ist der ganze Aufwand.
Was rechtlich wirklich drauf muss
Auch ein Verein braucht ein Impressum. Die Pflichtangaben stehen seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz, das damals das Telemediengesetz abgelöst hat. Für einen eingetragenen Verein heißt das: Vereinsname samt Rechtsform, ladungsfähige Anschrift (ein Postfach genügt nicht), das Registergericht, die Vereinsregisternummer, der vertretungsberechtigte Vorstand namentlich, dazu eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg. Was sonst noch in Impressum und Datenschutzerklärung gehört, steht in der Checkliste für Impressum und Datenschutz.
Beim Thema Barrierefreiheit werden Vereine gerade reihenweise nervös gemacht. Die Lage ist ruhiger, als viele Rundschreiben klingen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten. Ein Verein, der keine gewerblichen Dienstleistungen verkauft, fällt nicht darunter. Zusätzlich greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen, also unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, wobei Ehrenamtliche nicht als Beschäftigte zählen. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Mehr zur Einordnung steht im Beitrag über die Barrierefreiheits-Pflicht für Websites.
Unabhängig von der Pflicht: Ein Verein lebt von Mitgliedern. Eine Seite, die sich vorlesen lässt und ausreichend Kontrast hat, schließt niemanden aus. Das ist ein besseres Argument als jede Frist.
Pflegbar heißt: zehn Minuten, eine Person, kein Handbuch
Was ein Verein tatsächlich an seiner Website ändert, ist überschaubar: Termine, Ansprechpartner, Trainings- oder Probenzeiten, ab und zu ein Bericht vom Turnier. Das ist der ganze Alltag.
Trotzdem bekommen Vereine oft ein System, das alles kann. Die Folge kennt man: Beim ersten Mal sitzt jemand mit dem neuen Kassenwart eine Stunde lang vor dem Bildschirm, danach traut sich niemand mehr ran, und die Termine wandern zurück in die WhatsApp-Gruppe.
Der brauchbare Maßstab ist unbequem konkret: Ein Vorstandsmitglied, das die Seite noch nie bearbeitet hat, muss einen Termin in zehn Minuten ändern können, ohne jemanden zu fragen. Probier das aus, bevor du unterschreibst. Wenn es nicht geht, ist es das falsche System, egal wie mächtig es ist. Wie sich Inhalte ohne Technikwissen pflegen lassen, steht im Beitrag über das Selbst-Pflegen einer Website.
Was eine Vereins-Website braucht, und was nicht
Fast jeder Verein kommt mit wenigen Bausteinen aus, deiner vermutlich auch: Wer wir sind, was wir anbieten und wann, wo man uns findet, wie man Mitglied wird, Termine, Kontakt, Impressum und Datenschutz. Dazu, wenn vorhanden, das Beitrittsformular als PDF.
Und was oft gewünscht, aber selten gebraucht wird: ein geschlossener Mitgliederbereich. Er klingt nach Ordnung, kostet Geld und Pflege, und erfahrungsgemäß liegen darin nach einem Jahr drei veraltete Dokumente. Solange Protokolle per Mail verteilt werden und das auch niemanden stört, braucht es keinen Login. Wenn der Bedarf später wirklich entsteht, kann man ihn immer noch bauen.
Dasselbe gilt für den Veranstaltungskalender mit Anmeldefunktion, den Newsletter und den Spendenshop. Jedes dieser Module ist gut, wenn es jemanden gibt, der es pflegt. Ohne diese Person ist es eine Baustelle mit Domain.
Baukasten, erstellen lassen oder mieten
Ehrlich: Für viele Vereine reicht ein Baukasten. Wenn ihr jemanden habt, der das gern macht und die Abende dafür übrig hat, kommt ihr damit gut hin. Welcher zu wem passt, steht im Baukasten-Vergleich. Der Haken ist derselbe wie oben: Der Baukasten steht und fällt mit dieser einen Person, und die Zugangsdaten gehören trotzdem in die Hand des Vereins.
Erstellen lassen lohnt sich, wenn niemand da ist, der es dauerhaft machen will, oder wenn die Seite Mitglieder gewinnen soll statt nur zu existieren. Ein Miet-Modell verteilt die Kosten auf den Jahresbeitrag statt auf einen Kassensturz, dafür läuft die Zahlung dauerhaft. Die Vertragsfragen, auf die es dabei ankommt, stehen im Beitrag Website mieten statt kaufen. Wie ich das für Vereine mache, steht auf der Seite über Webdesign für Vereine.
Die Übergabe-Mappe
Der wichtigste Teil einer Vereins-Website ist ein Blatt Papier, das nicht auf ihr steht. Darauf gehört: wo die Domain registriert ist und auf wen, wo die Seite gehostet wird, welche Zugänge es gibt, wer im Notfall anzurufen ist und wann der nächste Rechnungstermin ansteht.
Dieses Blatt gehört zu den Unterlagen, die bei jedem Wechsel übergeben werden, zusammen mit den Bankvollmachten und dem Kassenbuch. Nicht in einen privaten Ordner, nicht in einen Chatverlauf. Wer das einmal macht, spart dem übernächsten Vorstand einen Nachmittag und dem Verein womöglich die Domain.
Häufige Fragen
Was muss ins Impressum einer Vereinswebsite?
Bei einem eingetragenen Verein: der Vereinsname samt Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), das Registergericht, die Vereinsregisternummer, der vertretungsberechtigte Vorstand namentlich, eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg. Die Pflichtangaben stehen seit Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz, das das Telemediengesetz abgelöst hat.
Wem sollte die Domain des Vereins gehören?
Dem Verein selbst. Berechtigt ist, wer bei der Vergabestelle als Inhaber eingetragen ist, bei .de-Adressen also im Register der DENIC. Steht dort ein Vorstandsmitglied privat, gehört die Adresse dieser Person. Ein eingetragener Verein kann selbst Inhaber sein; die technisch verwaltende Person wird nur als Ansprechpartner hinterlegt.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Vereine?
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten. Ein Verein ohne gewerbliche Dienstleistungen fällt nicht darunter. Zusätzlich gibt es die Ausnahme für Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, wobei Ehrenamtliche nicht mitzählen. Sie gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Braucht ein Verein einen Mitgliederbereich?
Meistens nicht, jedenfalls nicht am Anfang. Ein geschlossener Bereich kostet Geld und Pflege, und oft liegen darin nach einem Jahr drei veraltete Dokumente. Solange Protokolle per Mail verteilt werden und das niemanden stört, reicht das. Nachrüsten geht immer noch.
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