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Webdenken3. August 2026

Impressum & Datenschutz für die Firmen-Website: die Kurz-Checkliste

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner: was davon Pflicht ist, was § 5 DDG verlangt und warum viele Seiten ein Banner zeigen, das sie gar nicht brauchen.

Die kurze Antwort zuerst: Eine geschäftliche Website in Deutschland braucht als Grundausstattung zwei Rechtstexte, ein Impressum (Pflicht nach § 5 DDG) und eine Datenschutzerklärung (Pflicht nach Art. 13 DSGVO). Online-Shops brauchen darüber hinaus mehr, etwa eine Widerrufsbelehrung. Ein Cookie-Banner ist dagegen keine Grundausstattung: Es wird erst nötig, wenn deine Seite Cookies oder Tracking einsetzt, die technisch nicht notwendig sind (§ 25 TDDDG). Viele Websites könnten also ohne Banner auskommen und zeigen trotzdem eins.

Dieser Artikel sortiert die drei Bausteine, damit du beim Start nichts vergisst. Er ist Orientierung aus der Webdesign-Praxis, keine Rechtsberatung: Was hier steht, ist die sachliche Rechtslage mit Stand Sommer 2026.

Das Impressum: Pflichtangaben nach § 5 DDG

Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht; es hat das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich dabei wenig geändert, nur der Rahmen ist neu. Impressumspflichtig ist praktisch jede geschäftsmäßige Website, also auch die kleine Portfolio-Seite eines Selbstständigen. Ausgenommen sind nur rein private Seiten ohne geschäftlichen Charakter.

Ins Impressum gehören nach § 5 DDG unter anderem:

  • Name und Rechtsform: dein voller Name bzw. der Unternehmensname samt Rechtsform, bei juristischen Personen auch die Vertretungsberechtigten.
  • Ladungsfähige Anschrift: eine echte Adresse, unter der Post dich erreicht. Ein Postfach reicht nicht.
  • Zwei Kontaktwege: eine E-Mail-Adresse plus ein weiterer Weg für schnelle Kontaktaufnahme. Eine Telefonnummer ist dafür üblich, aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
  • Register und Steuernummer: falls vorhanden Handelsregister mit Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nicht die normale Steuernummer, die gehört nicht ins Netz).
  • Berufsspezifisches: für reglementierte Berufe zusätzlich Kammer und gesetzliche Berufsbezeichnung.

Genauso wichtig wie der Inhalt ist die Auffindbarkeit: Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sind. In der Praxis heißt das: ein Link namens „Impressum" im Footer, auf jeder Seite, maximal zwei Klicks entfernt. Ein Impressum, das nur in einem PDF oder hinter einem Menü-Labyrinth liegt, erfüllt das nicht.

Die Datenschutzerklärung: praktisch immer Pflicht

„Ich sammle doch gar keine Daten" ist der häufigste Irrtum beim Thema Datenschutzerklärung. Schon beim ersten Seitenaufruf verarbeitet dein Server personenbezogene Daten: IP-Adressen landen in Server-Logs, ganz ohne Formular und ohne Cookies. Deshalb braucht praktisch jede Website eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

Hinein gehört, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist (du, mit Kontaktdaten), welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert, wer die Daten empfängt (Hosting-Anbieter, eingebundene Dienste) und welche Rechte Besucher haben. Die praktische Regel: Für jedes Werkzeug auf deiner Seite (Kontaktformular, Karten-Einbindung, Analyse-Tool, Newsletter) braucht die Erklärung einen passenden Abschnitt. Und sie muss mitwachsen: Wer ein neues Tool einbaut, muss auch die Erklärung anfassen.

Cookie-Banner: wann ja, wann nein

Das Banner ist der am meisten missverstandene Baustein. Die Regel aus § 25 TDDDG ist eigentlich einfach: Eine Einwilligung braucht nur, wer Informationen auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, die für den Betrieb der Seite nicht technisch notwendig sind. Also: Tracking-Cookies, Marketing-Pixel, Analyse-Tools mit Cookies → Banner nötig, und zwar bevor die Daten fließen. Nur technisch notwendige Cookies (etwa ein Warenkorb oder ein Login) → kein Banner, die Cookies gehören aber in die Datenschutzerklärung.

Daraus folgt eine Design-Entscheidung, die ich bei meinen eigenen Projekten konsequent treffe: Seiten ohne Tracking bauen. Besucherzahlen lassen sich auch cookielos und anonym zählen; genau so mache ich es auf dieser Website. Das Ergebnis ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern bessere Nutzererfahrung: kein Banner, kein Klick-Hindernis, kein Absprung im ersten Moment. Wie so ein Aufbau von Grund auf aussieht, zeigt der Guide Webseite selbst erstellen.

Häufige Praxis-Fehler

Aus Projekten und Website-Checks zeigen sich immer wieder dieselben Bilder: Das Impressum fehlt auf Unterseiten oder Landingpages, die außerhalb der Hauptnavigation laufen. Die Anschrift ist ein Postfach. Die Datenschutzerklärung stammt aus einem Generator von vor drei Jahren und kennt das aktuelle Kontaktformular nicht. Oder umgekehrt: Die Seite zeigt ein volles Consent-Banner, obwohl sie gar keine einwilligungspflichtigen Cookies setzt, und verschenkt damit grundlos Besucher.

Rechtstexte sind kein Einmal-Projekt, sondern Teil des Website-Betriebs. Deshalb sind die Impressum- und Datenschutz-Seiten bei meinen Webseiten von Anfang an technisch eingerichtet, und wenn später ein neues Formular oder Tool dazukommt, sage ich Bescheid, dass die Erklärung angepasst werden muss. Die Texte selbst und ihre inhaltliche Prüfung bleiben Sache von Anwalt oder Datenschutzbeauftragtem; das saubere Einbauen und Aktuell-Halten auf der Seite übernehme ich.

Übrigens gilt seit Ende Juni 2025 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Angebote an Verbraucher, vor allem Online-Shops und Buchungsfunktionen, eine weitere Pflicht neben den Rechtstexten. Was dahintersteckt, steht im Beitrag zur Barrierefreiheits-Pflicht für Websites.

Häufige Fragen

Braucht jede Website ein Impressum?

Jede geschäftsmäßige Website ja, auch die kleine Portfolio-Seite eines Selbstständigen. Ausgenommen sind nur rein private Seiten ohne geschäftlichen Charakter (§ 5 DDG).

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Nur wenn deine Seite Cookies oder Tracking einsetzt, die technisch nicht notwendig sind (§ 25 TDDDG). Eine Seite ohne Tracking braucht kein Banner; technisch notwendige Cookies gehören trotzdem in die Datenschutzerklärung.

Reicht eine Datenschutzerklärung aus dem Generator?

Ein Generator liefert eine Basis. Entscheidend ist, dass die Erklärung zur konkreten Seite passt und aktuell bleibt: Jedes Formular, Analyse-Tool oder eingebundene Widget braucht einen passenden Abschnitt. Die inhaltliche Prüfung gehört zu Anwalt oder Datenschutzbeauftragtem.

Was hat sich mit dem DDG geändert?

Seit Mai 2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz das Telemediengesetz. Die Impressumspflichten sind inhaltlich fast gleich geblieben; klargestellt wurde unter anderem, dass neben der E-Mail ein weiterer schneller Kontaktweg reicht und keine Telefonnummer zwingend ist.

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