Webdesign-Angebote vergleichen: Posten, Fallen, Zweitmeinung
Zwei Angebote für dieselbe Website, dreifacher Preisunterschied. Vergleichbar werden sie erst, wenn du weißt, was nicht drinsteht und was nach dem Livegang weiterläuft.
Zwei Angebote für dieselbe Website, das eine dreimal so teuer wie das andere. Die naheliegende Frage ist, warum das teure so teuer ist. Die nützlichere Frage ist, ob überhaupt dasselbe drinsteht. Meistens tut es das nicht.
Was den Preis wirklich erklärt, steht selten in der Preiszeile. Es steht in den Nebensätzen: Wer schreibt die Texte, wie viele Korrekturrunden sind drin, was kostet die erste Änderung nach dem Livegang, und was passiert, wenn du in zwei Jahren zu jemand anderem gehst.
Warum der Preis allein nichts sagt
Die Angebote, die Kunden mir vor dem Gespräch zeigen, sind fast immer auf eine von drei Arten geschnitten. Das erste Angebot verkauft Gestaltung, die technische Umsetzung kommt separat. Das zweite ist ein Komplettpreis, in dem Texte, Bilder und Rechtstexte schon stecken. Das dritte hat einen niedrigen Einstieg und eine Monatsgebühr, in der Hosting und Pflege laufen.
Alle drei können fair sein. Nur sind ihre Zahlen nicht dieselbe Größe. Bevor du vergleichst, musst du also unter beide Angebote dieselbe Leistung legen. Wie sich der Preisrahmen überhaupt zusammensetzt, steht im Beitrag über die Kosten für Webdesign; hier geht es nur um den Vergleich zweier konkreter Angebote.
Die Posten, die drinstehen müssen
Acht Punkte, die in einem Angebot benannt sein sollten. Nicht ausführlich, aber eindeutig:
- Umfang: wie viele Seiten, und was hier als eine Seite zählt.
- Design: wie viele Entwürfe und wie viele Korrekturrunden inklusive sind.
- Inhalte: wer die Texte schreibt, wer die Bilder liefert, wer sie einpflegt.
- Technik: welches System, wer hostet, ob du Texte selbst ändern kannst.
- Rechtstexte: ob Impressum, Datenschutzerklärung und eine Cookie-Lösung dabei sind oder nicht.
- Übergabe: welche Zugänge du bekommst und ob eine Einweisung dabei ist.
- Termin: wann live gegangen wird, und was passiert, wenn deine Inhalte später kommen.
- Zahlung: Anzahlung, Raten, Schlussrechnung.
Fehlt ein Punkt im Angebot, ist er nicht kostenlos. Er ist nur noch nicht bepreist. Was ich in fremden Angeboten am häufigsten vermisse, sind Texte und Bilder, und genau die sind der Posten, an dem Projekte hängenbleiben. Wenn du selbst schreiben sollst, gehört das ins Angebot, weil es deine Arbeitszeit ist. Wenn du noch nicht weißt, welche dieser Punkte auf dich zukommen, findest du den ganzen Ablauf im Beitrag Website erstellen lassen.
Der zweite Preis: was nach dem Livegang läuft
Jedes Website-Projekt hat zwei Preise. Der erste steht groß im Angebot. Der zweite läuft danach jeden Monat weiter: Hosting, Domain, eventuelle Lizenzen für Erweiterungen, Updates, und die Änderungen, die du nicht selbst machen kannst.
Für den Vergleich zählt vor allem eine Frage: Was kostet eine Textänderung im dritten Jahr? Manche Anbieter rechnen nach Stunden, andere haben eine Pauschale, wieder andere binden alles in eine Monatsgebühr. Rechne für beide Angebote drei Jahre durch, nicht nur den Kaufpreis. Was da alles zusammenkommt, habe ich in den laufenden Kosten einer Website aufgeschlüsselt.
Drei Stellen, an denen Angebote unklar bleiben
Die Nutzungsrechte
Wer eine Website gestaltet, kann Urheber im Sinne des Urheberrechts sein. Automatisch ist das nicht: Geschützt sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen. Bei alltäglicher Gestaltung haben Gerichte den Schutz auch schon verneint (OLG Hamm, 24.08.2004, 4 U 51/04; OLG Celle, 08.03.2012, 13 W 17/12), in anderen Fällen bejaht (OLG Rostock, 27.06.2007, 2 W 12/07).
Was du als Auftraggeber mit der Seite tun darfst, richtet sich in beiden Fällen nach dem, was vereinbart wurde. Steht dazu nichts, greift § 31 Abs. 5 UrhG, die sogenannte Zweckübertragung: Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich nach dem von beiden Partnern gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck, worauf sich das Recht erstreckt. Für eine Website heißt das im Zweifel: Sie darf als Website laufen. Ob du das Design später auf Visitenkarten übernehmen oder den Code weiterentwickeln lassen darfst, ist damit nicht gesagt.
Auch der Quellcode liegt nicht automatisch bei. Ob ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Herausgabeanspruch besteht, ist Auslegungssache. Der BGH stellt dafür auf den Einzelfall ab und nennt als Kriterien unter anderem die Höhe der Vergütung, ob der Kunde die Software vermarkten soll, ob sie von ihm verändert werden soll und ob ein Pflegevertrag läuft (BGH, 16.12.2003, X ZR 129/01).
Die Hosting-Bindung
Läuft die Seite beim Anbieter, ist die entscheidende Zeile die Kündigung. Wie lange läuft der Vertrag, welche Frist gilt, und was bekommst du beim Wechsel mit: die Dateien, die Datenbank, die Domain? Eine Bindung ist nicht per se schlecht, sie muss nur beziffert sein.
Die Änderungen
„Kleinere Anpassungen inklusive" ist keine Angabe. Gefragt ist ein Stundensatz oder eine Pauschale und eine ungefähre Reaktionszeit. Wer das nicht sagen will, wird es später sagen, dann aber ohne Vergleichsangebot.
Die Zweitmeinung: drei Fragen statt eines Gutachtens
Du brauchst keinen Gutachter, um zwei Angebote zu prüfen. Du brauchst drei Fragen, die du beiden Anbietern wortgleich stellst.
Frage eins: Was ist im Preis nicht enthalten? Wer darauf zügig und konkret antwortet, hat ein durchdachtes Angebot. Frage zwei: Was passiert, wenn ich in zwei Jahren zu jemand anderem gehe? Die Antwort verrät die Bindung schneller als jede Vertragsklausel. Frage drei: Zeig mir zwei Seiten, die du gebaut hast, und sag mir, was daran am meisten Arbeit war. Das trennt die, die Websites bauen, von denen, die Vorlagen befüllen.
Die Qualität der Antworten ist schon der halbe Vergleich. Ein Angebot, das niemand erklären kann, wird auch als Projekt nicht klarer. Ob dahinter eine Agentur oder eine einzelne Person steht, ist dabei zweitrangig; die Unterschiede beider Modelle stehen im Beitrag Freelancer oder Agentur.
Vorher: dieselbe Anfrage an beide
Der beste Zeitpunkt für den Vergleich liegt vor dem ersten Gespräch. Schreib in drei Sätzen auf, was die Website leisten soll, und schick beiden Anbietern denselben Text. Zwei Angebote auf dieselbe Anfrage sind vergleichbar. Zwei Angebote auf zwei verschiedene Gespräche sind es nie.
Wie ich es handhabe
Ich bin an dieser Stelle nicht neutral, deshalb offen: Ich arbeite im Miet-Modell. Es gibt eine einmalige Einrichtungsgebühr und danach eine Monatsgebühr, in der Hosting, Backups und Support stecken, monatlich kündbar. Die Beträge stehen auf der Seite Webdesign, dort sind sie immer aktuell.
Das Modell hat eine klare Kehrseite, und die gehört in denselben Absatz: Wer die Website besitzen und selbst irgendwo hosten will, ist bei mir falsch. Für den Fall ist ein Kaufprojekt bei einer Agentur oder einem Freelancer der übliche Weg, bei dem die Nutzungsrechte im Vertrag stehen. Genau deshalb steht in diesem Text auch keine Preistabelle: Ein Angebot vergleicht man mit den eigenen Anforderungen, nicht mit meinen.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen. Mehr macht den Vergleich nicht besser, sondern nur länger, und die Anbieter merken es. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle dieselbe schriftliche Anfrage bekommen haben.
Ist das günstigste Angebot automatisch das schlechteste?
Nein. Ein niedriger Preis kann an einem schlankeren Umfang liegen, an einem Modell mit Monatsgebühr oder an weniger Overhead. Verdächtig wird er erst, wenn niemand sagen kann, was nicht enthalten ist.
Wem gehört die Website nach dem Projekt?
Das hängt davon ab, was vereinbart wurde. Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck den Umfang der eingeräumten Rechte. Der Quellcode liegt nicht automatisch bei; ob es ohne Vereinbarung einen Herausgabeanspruch gibt, hängt vom Einzelfall ab (BGH, 16.12.2003, X ZR 129/01).
Was gehört in eine Anfrage, damit Angebote vergleichbar werden?
Drei Sätze reichen: was das Unternehmen macht, was die Website leisten soll (informieren, Anfragen bringen, Termine), und ob Texte und Bilder schon vorhanden sind. Denselben Text an alle Anbieter.
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