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Steuerberater-Website: was Mandanten wirklich suchen

Die Kanzlei-Website ist ein Filter, kein Plakat: die drei Fragen, die Mandanten wirklich stellen, und der rechtliche Rahmen dazu.

Wer eine Steuerberater-Website aufruft, will selten überzeugt werden. Er hat gekündigt bekommen, gründet gerade, oder sein bisheriger Berater geht in Rente. Jetzt klickt er sich durch drei, vier Kanzlei-Websites aus der Umgebung und stellt jedes Mal dieselben Fragen: Nehmt ihr mich überhaupt an? Könnt ihr meinen Fall? Und wie läuft die Zusammenarbeit ab? Die meisten Kanzlei-Websites beantworten keine davon.

Stattdessen stehen dort „ganzheitliche Beratung", ein Foto vom Bürogebäude und ein Kontaktformular. Wenn das die Website deiner Kanzlei ist: kein Einzelfall, sondern ein Muster, und als Webdesigner sehe ich es ständig. Die Website will vollständig wirken, der Besucher will nur wissen, ob er anrufen darf. Sie wurde als Visitenkarte gedacht, nicht als Antwort auf eine Suchsituation.

Der Markt ist gedreht: Die Website ist ein Filter, kein Plakat

Steuerkanzleien müssen um Mandate selten kämpfen, im Gegenteil: In einer ifo-Konjunkturumfrage von 2025 gaben laut Branchenberichten über 72 Prozent der Kanzleien an, Schwierigkeiten zu haben, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Wo das Personal fehlt, ist die Kapazität der Engpass, nicht die Nachfrage, und manche Kanzlei nimmt zeitweise schlicht keine neuen Mandanten an.

Für die Website heißt das: Sie muss nicht möglichst viele Anfragen erzeugen, sondern die richtigen. Eine Kanzlei, die vor allem kleine Unternehmen betreut, ist mit zehn Anfragen von Privatpersonen für die Einkommensteuererklärung nicht gewonnen, sondern beschäftigt. Die Website ist das einzige Werkzeug, das rund um die Uhr vorsortiert, wer anruft. Genau dafür sollte sie gebaut sein.

Die drei Fragen, die jede Kanzlei-Website beantworten muss

Nehmt ihr neue Mandanten an?

Die wichtigste Angabe fehlt am häufigsten. Wer aktuell aufnimmt, sollte das gut sichtbar sagen, gern mit Zuschnitt: „Wir nehmen derzeit Unternehmen und Selbstständige als neue Mandanten an." Wer voll ist, spart sich mit einem ehrlichen Hinweis und einer Wartelisten-Option die Absage-Telefonate, und der Anrufer die Enttäuschung. Beides ist besser als Schweigen, denn Schweigen erzeugt genau die Anfragen, die niemandem nützen.

Könnt ihr meinen Fall?

„Steuerberatung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung" steht auf jeder Kanzlei-Website und hilft niemandem weiter, weil es keine Kanzlei ausschließt. Was den Unterschied macht, ist der Zuschnitt: Welche Mandate passen zu deiner Kanzlei, welche nicht? Heilberufe, Handwerk, Gastronomie, E-Commerce mit seinen Marktplatz-Abrechnungen, vermietende Privatpersonen? Wer seine typischen Mandate benennt, gewinnt zweimal: Die passenden fühlen sich gemeint, die unpassenden rufen woanders an. Wie man solche Seiten formuliert, ohne dass es nach Broschüre klingt, steht im Guide Website-Texte selbst schreiben.

Wie läuft die Zusammenarbeit?

Die dritte Frage entscheidet oft still: Muss ich meine Belege im Schuhkarton vorbeibringen, oder geht das digital? Wer mit digitalen Belegprozessen arbeitet, etwa über eine Mandanten-Plattform, sollte das konkret beschreiben: wie Belege eingereicht werden, wer der feste Ansprechpartner ist, wie schnell auf Fragen reagiert wird. Für Gründer und jüngere Unternehmen ist das häufig das eigentliche Auswahlkriterium, noch vor dem Standort.

Was Werbung darf: der Rahmen aus § 57a StBerG

Für Steuerberater gilt ein eigenes Werberecht. § 57a StBerG erlaubt Werbung, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Marktschreierei ist damit raus, sachliche Information ausdrücklich drin.

Das Bemerkenswerte daran: Alles, was oben steht, also Kapazität, Leistungszuschnitt und Ablauf der Zusammenarbeit, ist sachliche Information über die berufliche Tätigkeit. Gutes Webdesign und der Gesetzestext zeigen hier in dieselbe Richtung. Wer dagegen mit Superlativen und Versprechen arbeitet, hat vor allem ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Pflichtangaben: mehr als das übliche Impressum

Als reglementierter Beruf hat eine Steuerkanzlei zusätzliche Informationspflichten. Neben dem Impressum nach § 5 DDG gehören nach § 2 DL-InfoV unter anderem dazu: die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Staat der Verleihung, die zuständige Kammer und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift des Versicherers sowie räumlichem Geltungsbereich. Das ist Rechtslage, keine Kür, und wenn die Angaben vorliegen, ist das in einer Viertelstunde eingepflegt. Die Grundlagen für alle Websites stehen in der Impressum-und-Datenschutz-Checkliste.

Preise: warum eine feste Preisliste selten funktioniert und was stattdessen geht

Mandanten suchen nach Kosten, Kanzleien schweigen dazu, und diesmal gibt es dafür einen echten Grund: Die Vergütung ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und hängt am Gegenstandswert, also etwa an Einkommen oder Umsatz des Mandanten. Eine feste Preisliste kann eine Kanzlei seriös kaum veröffentlichen.

Was sie veröffentlichen kann: wie abgerechnet wird. Ein kurzer Absatz, der erklärt, dass sich die Gebühren nach der StBVV richten, wovon der Gegenstandswert abhängt und dass es für laufende Leistungen wie die Buchführung planbare monatliche Beträge gibt, nimmt der Kostenfrage die Schwärze. Wer erklärt, wie der Preis entsteht, wirkt nicht teurer, sondern berechenbarer.

Vertrauen zeigt man, man behauptet es nicht

Eine Steuerkanzlei bekommt Einblick in alles: Zahlen, Verträge, manchmal Familienstand und Streit. Entsprechend prüfen Mandanten auf der Website vor allem eines: ob man diesen Menschen trauen kann. Was dabei trägt, sind keine Stockfotos mit Händeschütteln, sondern Konkretes: echte Gesichter mit Namen und Zuständigkeit, die Kammermitgliedschaft, nachvollziehbare Bewertungen. Welche Elemente das leisten und welche nur Deko sind, steht im Beitrag über Trust-Elemente.

Fazit: Die beste Kanzlei-Website ist eine ehrliche Auskunft

Eine Kanzlei-Website muss nicht glänzen. Sie muss die drei Fragen beantworten, mit denen jeder Besucher ankommt: Nehmt ihr mich an, könnt ihr meinen Fall, wie arbeiten wir zusammen. Dazu die Pflichtangaben, ein ehrlicher Absatz zur Abrechnung, echte Gesichter. Das ist unspektakulär, und genau deshalb funktioniert es: Im Markt der vollen Kanzleien gewinnt nicht, wer am lautesten wirbt, sondern wer am klarsten auskunftsfähig ist.

Wenn du so eine Website für deine Kanzlei bauen lassen willst: Was ich für Steuerberater baue und was es kostet, steht auf Webdesign für Steuerberater.

Häufige Fragen

Darf ein Steuerberater überhaupt Werbung machen?

Ja. § 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Eine Website, die Leistungen, Zuschnitt und Ablauf sachlich beschreibt, bewegt sich genau in diesem Rahmen.

Gehören Preise auf eine Steuerberater-Website?

Eine feste Preisliste ist kaum möglich, weil sich die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) richtet und am Gegenstandswert hängt, etwa Einkommen oder Umsatz. Was geht und Vertrauen schafft: erklären, wie die Abrechnung funktioniert und dass laufende Leistungen planbare monatliche Beträge haben.

Welche Pflichtangaben braucht die Website einer Steuerkanzlei?

Neben dem Impressum nach § 5 DDG verlangt § 2 DL-InfoV bei reglementierten Berufen unter anderem die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung, die zuständige Kammer und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift des Versicherers und räumlichem Geltungsbereich.

Braucht eine Kanzlei eine Website, wenn sie keine neuen Mandanten sucht?

Ja, aus zwei Gründen. Erstens prüfen auch empfohlene Mandanten und Bewerber die Website, bevor sie sich melden. Zweitens spart ein ehrlicher Hinweis auf den Aufnahmestopp samt Warteliste genau die Anrufe, die im vollen Kanzleialltag am meisten stören.

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