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WebdesignStand: November 2026

Website im Aufbau? Warum die Baustellen-Seite mehr schadet als nützt

Ein Baustellenschild beantwortet keine Frage und gibt Google nichts zum Anzeigen. Warum eine kleine fertige Seite besser ist und wann der Wartungsmodus doch passt.

Die kurze Antwort: Eine Seite mit „Website im Aufbau“ schadet meist mehr, als sie nützt. Besucher finden darauf nicht, was sie suchen, und Google findet nichts, wofür es die Seite zeigen könnte. Besser ist eine kleine, fertige Seite: wer du bist, was du anbietest, wie man dich erreicht. Den Rest baust du dahinter in Ruhe weiter.

Ob das Schild „Seite im Aufbau“, „Coming soon“ oder „Under Construction“ heißt, ändert daran wenig. Eine Ausnahme gibt es: die kurze Wartung von ein, zwei Tagen. Dafür hat Google eine eigene Empfehlung, und die sieht anders aus als ein Baustellenschild.

Schadet eine Seite „im Aufbau“ wirklich?

Eine Baustellen-Seite schadet in den meisten Fällen. Sie beantwortet keine einzige Frage, mit der jemand kommt: Was kostet das? Habt ihr samstags offen? Kommt ihr auch nach Markkleeberg? Wer deine Adresse eingetippt oder bei Google angeklickt hat, wollte genau so etwas wissen.

Dazu kommt das Signal. Ein Schild „Hier entsteht etwas Neues“ sagt dem Besucher vor allem: Hier ist gerade nichts. Selbst der Hoster IONOS schreibt in seinem Ratgeber zu Coming-soon-Seiten, dass ein bloßes „Hier entsteht eine neue Website“ mit Baustellenbild weder neugierig macht noch einen Grund liefert wiederzukommen.

Was sieht Google auf einer Baustellen-Seite?

Google sieht eine Seite fast ohne Inhalt und hat damit nichts, wofür es sie anzeigen könnte. Liefert der Server eine Seite technisch fehlerfrei aus (Statuscode 200), die aber leer ist oder wie eine Fehlermeldung aussieht, meldet die Search Console sie laut Googles Dokumentation zu HTTP-Statuscodes (Stand 04.02.2026) als „Soft 404“. Dort steht sie dann unter den nicht indexierten Seiten.

Praktisch heißt das: Über deinen Firmennamen findet man dich vielleicht noch. Über „Fliesenleger Leipzig“ oder „Physiotherapie Gohlis“ nicht, denn auf der Baustellen-Seite steht davon kein Wort. Warum eine Website bei Google gar nicht auftaucht, kann noch andere Gründe haben. Die häufigsten stehen im Beitrag warum Google deine Website nicht findet.

Wartung oder Baustelle: Was ist der Unterschied?

Eine Wartung ist eine kurze Pause, eine Baustellen-Seite steht, bis die neue Website fertig ist. Für die kurze Pause empfiehlt Google, statt der Inhalte eine Hinweisseite mit dem Statuscode 503 auszuliefern. Der sagt Suchmaschinen: vorübergehend nicht erreichbar, später wiederkommen.

Google nennt für eine dringende Abschaltung mit 503 ein bis zwei Tage, insgesamt höchstens wenige Tage (Google Search Central, „Pause or disable a website“, Stand 10.12.2025). Für längere Pausen rät Google zu einer indexierbaren Startseite als Platzhalter mit Statuscode 200. Damit diese Platzhalter-Seite Besuchern etwas nützt, braucht sie echte Angaben: was los ist und wie man dich erreicht. Ein leeres Schild leistet das nicht.

Am liebsten ist Google aber, dass die Website online bleibt und nur einzelne Funktionen abgeschaltet werden. Bleibt ein 503 dauerhaft stehen, senkt Google laut seiner Dokumentation zu HTTP-Statuscodes die Crawl-Rate und nimmt Adressen, die beständig einen Serverfehler liefern, irgendwann aus dem Index.

Wartungs-Plugins für WordPress wie SeedProd setzen im Wartungsmodus den 503 automatisch. Für eine Nacht mit Updates ist das richtig. Als Dauerlösung während eines Neuaufbaus ist es falsch, auch wenn die Vorlage hübsch aussieht.

Was stelle ich stattdessen online?

Statt des Schilds gehört eine kleine, fertige Seite online. Nicht die ganze Website, sondern das, was ein Besucher heute braucht: dein Name, was du machst, für wen und wo, ein echtes Foto, Telefon und E-Mail, Öffnungszeiten, falls es welche gibt. Dazu Impressum und Datenschutzerklärung.

Das ist keine Notlösung: Eine einzelne, sauber gebaute Seite kann für viele Selbstständige die eigentliche Website sein. Wann das reicht und wann nicht, steht im Beitrag über Onepager-Websites. Kommt später mehr dazu, wächst die Seite, statt eines Tages von „gar nichts“ auf „alles“ umzuspringen.

Meine Haltung dazu ist einfach: lieber drei fertige Abschnitte als zehn halbe. Eine Leistung, die gut beschrieben ist, ist mehr wert als eine Liste, hinter der „folgt“ steht.

Was ist, wenn die alte Website noch online ist?

Die alte Website bleibt online, bis die neue fertig ist. Sie mag dir nicht mehr gefallen, aber sie beantwortet Fragen und ist bei Google bekannt. Wer sie gegen ein Baustellenschild tauscht, gibt beides auf, und zwar genau in der Zeit, in der die neue Seite noch nichts vorweisen kann.

Bei meinen Projekten läuft die neue Website bis zur Freigabe unter einer eigenen Vorschau-Adresse. Die alte Seite bleibt so lange stehen, dann wird umgeschaltet. Was beim Umzug an Weiterleitungen zu beachten ist, steht im Beitrag zum Relaunch ohne Ranking-Verlust. Was vor dem Umschalten geprüft gehört, steht in der Anleitung Website vor dem Livegang testen.

Braucht eine Baustellen-Seite ein Impressum?

Nach den bisherigen Urteilen hängt das vom Inhalt der Seite ab, nicht von ihrem Namen. § 5 DDG verlangt Anbieterangaben für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“. Ob eine Platzhalter-Seite darunter fällt, haben bisher Landgerichte im Einzelfall entschieden.

Das Landgericht Düsseldorf sah keine Impressumspflicht bei einer Wartungsseite, die außer Logo und Werbeslogan nur auf die Überarbeitung und einen späteren Besuch verwies (Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10). Das Landgericht Aschaffenburg bejahte sie für eine „Baustellenseite“ mit Hinweis auf die künftige Website, Kontaktdaten und der PDF-Ausgabe eines Anzeigenblatts zum Download (Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12). Dass der Auftritt noch nicht fertig war, hielt das Aschaffenburger Gericht für unerheblich.

Beide Urteile ergingen noch zum Vorgänger, § 5 Telemediengesetz. Zusammengefasst sind sie bei e-recht24 (Stand 14.11.2024) und bei koehrer.de.

Bei meinen Seiten gehören Impressum und Datenschutzerklärung von Anfang an dazu. Welche Angaben ein Impressum enthält, listet die Checkliste zu Impressum und Datenschutz.

„Neue Website in Kürze“ steht seit Jahren da. Was jetzt?

Ein altes „in Kürze“-Schild gehört weg, und zwar bevor die neue Seite fertig ist. Ein „in Kürze“, das nie eintritt, wirkt schlechter als gar kein Hinweis. Es erzählt, dass hier etwas liegen geblieben ist, und mancher Besucher fragt sich, ob es den Betrieb überhaupt noch gibt.

Die Bausteine für die kleine Seite liegen meist schon herum: Visitenkarte, Flyer, der Eintrag im Google-Unternehmensprofil, ein paar gute Fotos vom Handy. Daraus wird eine Seite, die heute stimmt. Wenn du das nicht selbst bauen willst, ist genau das ein guter Einstieg für eine Website vom Webdesigner: klein anfangen und später erweitern.

Häufige Fragen

Schadet eine „Website im Aufbau“-Seite dem Google-Ranking?

Meistens ja. Eine Baustellen-Seite enthält kaum Inhalt, also hat Google nichts, wofür es sie anzeigen könnte. Wird eine leere Seite mit Statuscode 200 ausgeliefert, meldet die Google Search Console sie laut Googles Dokumentation als Soft 404.

Wie lange darf eine Website im Wartungsmodus sein?

Google nennt für eine dringende Abschaltung mit Statuscode 503 ein bis zwei Tage, insgesamt höchstens wenige Tage. Bei längeren Pausen rät Google zu einer indexierbaren Platzhalter-Startseite mit Statuscode 200 oder dazu, die Website online zu lassen und nur Funktionen abzuschalten.

Braucht eine Seite im Aufbau ein Impressum?

Nach den bisherigen Urteilen hängt das vom Inhalt ab. § 5 DDG gilt für geschäftsmäßige digitale Dienste. Das LG Düsseldorf sah 2010 bei einer schlichten Wartungsseite keine Pflicht (Az. 12 O 312/10), das LG Aschaffenburg bejahte sie 2012 für eine Baustellenseite mit Hinweis auf die künftige Website und der PDF-Ausgabe eines Anzeigenblatts zum Download (Az. 2 HK O 14/12).

Was stelle ich online, solange die neue Website noch nicht fertig ist?

Eine kleine, fertige Seite mit Name, Angebot, Ort, Kontakt, einem echten Foto sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Gibt es eine alte Website, bleibt sie online, bis die neue freigegeben ist.

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